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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

von Erlebnisbauernhof Hennetsberg – Seminar- und Veranstaltungsräume,
Inhaber Christian Liebhart, Hennetsberg 1, 84494 Niederbergkirchen (nachfolgend „EBH “ genannt) für die Vermietung von Seminar- und Veranstaltungsräume.


§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die der EBH – Seminar- und Veranstaltungsräume, Inhaber Christian Liebhart, Hennetsberg 1, 84494 Niederbergkirchen gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im folgenden „Vertragspartner“) erbringt.

2. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn EBH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

 


§ 2 Dienstleistungen
1. Im Rahmen des Seminarraums besteht die Leistung des EBH insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten z.B. für Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen und sonstige Veranstaltungen, der Organisation von sportlichen und kulturellen Veranstaltungen sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des EBH. EBH ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.

 

§ 3 Vertragsabschluss

1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag (Anmeldung) des Vertragspartners und durch die Annahme von EBH zustande. EBH steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, WhatsApp-Nachricht) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen. Der EBH speichert die Anmeldung.

 

 

§ 4 Veranstaltungen
1. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch EBH zu ermöglichen, hat der Vertragspartner dem EBH die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn EBH dem schriftlich zustimmt. Stimmt EBH nicht schriftlich zu, so ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt EBH zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen und Kosten). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.

2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung, so ist EBH berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

3. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung EBH und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleibe vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen EBH für den Vertragspartner zumutbar sind.

4. Bei Veranstaltungen, die über 20 Uhr hinausgehen, sowie an Sonn- und Feiertagen, kann EBH für die Servicekräfte einen Zuschlag von 50% (nach 20 Uhr) sowie 100% (Sonn- und Feiertagen) verlangen und in Rechnung stellen.  Der Vertragspartner haftet EBH gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

5. Sämtliche Behördliche Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.

6. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. EBH kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften, Vorschuss) verlangen. Der EBH behält sich das Recht vor, entstandene Schäden in Rechnung zu stellen.

7. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit EBH abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat EBH das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.

8. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens EBH nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.

9. Störungen oder Defekte an EBH zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies EBH möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.

10. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung des EBH. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie EBH belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht EBH frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen EBH gehen zu Lasten des Vertragspartners.

11. Beschafft EBH für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt EBH im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt EBH von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung EBH wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschaffenen Einrichtung ist ausgeschlossen.

12. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen bzw. muss um Erlaubnis fragen. Ebenso ist das Mitbringen von Hunden oder anderen Tieren zu Veranstaltungen nicht gestattet.

13. Der Vertragspartner hat die benutzten Seminarräume besenrein zu hinterlassen. Der EBH behält sich das Recht vor, entstandene Putzkosten, die über das normale Maß hinausgehen, in Rechnung zu stellen.

 

14. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung EBH. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat EBH das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

15. Jede Art von Werbung, Information, Einladung, durch die ein Bezug zu EBH, insbesondere durch Verwendung des Hausnamens „Erlebnisbauernhof Hennetsberg“ oder des geschützten Logos, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von EBH.

 

 

§ 5 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des EBH. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen.

2. Als Zahlungsmöglichkeiten werden Banküberweisung, PayPal und Barzahlung (gegen Quittung) akzeptiert. Das Bank- und PayPal-Konto ist auf der Rechnung bzw. Anmeldung angegeben.

3. EBH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag bzw. in der Anmeldung festgehalten werden. Der EBH hat das Recht bei Nicht-Einhaltung eines Zahlungstermins vom Vertrag zurückzutreten.
4. Der Zahlungsanspruch EBH ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags bzw. nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware oder Dienstleistung Eigentum des EBH. Der EBH hat das Recht nach Ablauf dieser Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Ansprüche betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges bleiben unberührt.

5. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt EBH, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehen Zahlung abhängig zu machen.

6. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung EBH nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen einer Forderung des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung EBH abgetreten werden.

 

§ 6 Leistungsstornierung / Leistungsreduzierung / Umbuchung
1. Reservierungen sind für den Vertragspartner verbindlich. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Vertragspartner hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten:

a)    Kein Schadenersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis (einschließlich) 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem EBH zugeht

b)    Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 29 und 14 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem EBH zugeht

c)    Schadensersatz i.H.v. 90% des Wertes der bestellen Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 13 und 3 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem EBH zugeht

d)    Schadensersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellen Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung ab 48 Stunden vor Beginn des Leistungszeitraums dem EBH zugeht

e)    Ebenso bei Nichterscheinen / Nichtantritt eines gebuchten Veranstaltungstermins ohne vorherige Rücktrittserklärung: Schadensersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellen Leistungen. Ein eingesetzter Gutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch verfällt in diesem Fall ersatzlos.

2. Maßgeblich für den Schadensersatz ist der Eingang der Rücktritts- bzw. Verschiebungserklärung beim EBH per E-Mail, Brief oder WhatsApp-Nachricht.

3. Sofern EBH die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadenersatz des Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadenersatzes.

4. Eine Umbuchung bzw. Verschiebung nach dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn ist nicht möglich.

 

 

§ 7 Haftung EBH, Unfälle, eingebrachte Gegenstände, Verjährung
1. EBH haftet für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten. Eine Haftung EBH für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

2. Für fahrlässig verursachte Schäden haftet der EBH im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des EBH der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

3. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung seiner Vertragspflichten durch EBH eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmen und Erfüllungsgehilfen.

4. Die Teilnahme an Zusatz-Veranstaltungen auf dem Hof geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Solche Veranstaltungen finden im Stall mit Tieren, auf dem Bauernhof und in der freien Natur statt, wo jeder Aufenthalt mit gewissen Risiken verbunden ist. Für Witterungen und andere natürliche Ereignisse, mit denen die Teilnehmer rechnen müssen, übernehmen wir keine Haftung. Ebenso gilt dies für Verschmutzung bzw. Beschädigung von Kleidung, Haaren, mitgeführten Gegenständen, usw. Für psychische und physische Leiden, die bereits vor Teilnahme des Kunden an einer Veranstaltung vorhanden waren, wird keine Haftung übernommen.

5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, bei EBH anzuzeigen.

6. Nach einem Unfall oder einem sonstigen Schaden hat der Vertragspartner den Schaden dem EBH unverzüglich anzuzeigen.

7. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701ff BGB.

8. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt.
9. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen EBH aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von dem Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.

 


§ 8 Widerrufsbelehrung
1. Der Vertragspartner hat zu beachten, dass ihm gemäß der Regelung des § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB für den Kauf bzw. die Buchung von Seminar-Veranstaltungen zu einem spezifischen Termin kein Widerrufsrecht nach §355 BGB zusteht. Der Vertragspartner kann daher seine auf die Buchung einer Seminar-Veranstaltung gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen.
2. Sein Recht auf Widerruf, die Folgen eines Widerrufs sowie ein Muster-Widerrufsformular findet der Vertragspartner auf
http://www.erlebnisbauernhof-hennetsberg.de/Widerrufsbelehrung/

 

§ 9 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis mit Ihnen einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung unserer Leistungen erheben, verarbeiten und übermitteln wir selbstverständlich nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder wenn der Vertragspartner hierzu gesondert eingewilligt hat. Weitere Informationen sind in unseren Datenschutzhinweisen enthalten, die der Vertragspartner unter http://www. erlebnisbauernhof-hennetsberg.de/Datenschutz/ abrufen kann.



§ 10 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Schriftform, Streitbeilegung, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz von EBH in Hennetsberg, Niederbergkirchen.

2. Es gilt deutsches Recht.

3. Gerichtsstand ist Mühldorf a. Inn.

4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Vertragspartner gegenüber dem EBH abgibt, bedürfen der Schriftform (§ 126b BGB).

5. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Vertragspartner hier findet https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten.

 


§ 11 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der EBH behält sich das Recht vor die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Es gilt immer die aktuellste Form der AGB, die auf unserer Internetseite unter
http://www.erlebnisbauernhof-hennetsberg.de/AGB-s/ aufgerufen werden können, in der jeweiligen Fassung ohne, dass ein gesonderter Hinweis über eine Änderung erfolgt.

Hennetsberg im März 2021

   

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